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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hundeschule

§ 1 Allgemeine Bestimmungen


1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Sabine Werner und ihre Kollegen werden nachfolgend im Text als AN (Auftragnehmer) bezeichnet. Die Vertragspartner werden als AG (Auftraggeber) bezeichnet.


2. Der AG muss volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer sind in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson zugelassen.


3. Bei Teilnahme an Trainingseinheiten erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Grundregeln im Training gemäß § 2 dieser AGB an.


4. Der Erfolg der Trainingsempfehlungen steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Konsequenz des Teilnehmers im Alltag sowie vom Wesen des Hundes und seinen Veranlagungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es keine Erfolgsgarantie für die im Trainingsbetrieb vermittelten Inhalte gibt.


§ 2 Grundregeln im Einzel- und Gruppentraining


1. Der AG verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein am Training teilnehmender Hunde frei von ansteckenden Krankheiten/Parasiten sowie nach aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft ist. Der AG ist verpflichtet, dies beim erstmaligen Besuch eines der Angebote einen gültigen Impfausweis nachzuweisen.


2. Der AG darf nur mit gültiger Hundehalterhaftpflicht an den Angeboten von Hundsgefährlich teilnehmen.


3. Bei jeder Trainingseinheit hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund regelmäßig und in Abhängigkeit zu Anforderungen und Wetterbedingungen Zugang zu Frischwasser bekommt.


4. Halter von -gegenüber Menschen oder anderen Tieren- beißvorfällig gewordener Hunde sind dazu verpflichtet, dies gegenüber den AN im Vorfeld der Veranstaltung anzugeben. Gleiches gilt für bekannte körperliche Beschwerden der teilnehmenden Tiere. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Hund gegenüber anderen Menschen und Tieren ausreichend abzusichern, z.B. über einen geeigneten Maulkorb. Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen.


5. Im Trainingsbetrieb ist den Anweisungen der AN Folge zu leisten. Die Hausordnung am Durchführungsort ist einzuhalten.


6. Vor dem Training sollten die teilnehmenden Hunde die Möglichkeit bekommen, sich zu lösen. Die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind selbstständig zu beseitigen.


7. Der direkte Kontakt zwischen den Hunden ist unmittelbar vor und nach der Trainingseinheit nicht gewünscht. Direkter Hundekontakt findet nur nach Absprache mit dem AN statt.


8. Tierschutzwidrige Hilfsmittel sind nicht gestattet.


§ 3 Bild-, Text- und Videodokumente


1. Ausgegebene Unterlagen und Kursinhalte dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


2. Die Benutzung von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Trainings ist ohne vorherige Erlaubnis durch die Trainer und der anderen Teilnehmer nicht gestattet.


3. Der AG erklärt, dass er alle Rechte am im Training gefertigten Bild- und Videomaterial seines Hundes an den AN abtritt, der sie zu Öffentlichkeitszwecken nutzen kann, insofern er der AG nicht offiziell widersprochen hat. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.


§ 4 Veränderungen im Trainingsablauf


1. Der AN ist berechtigt, Veränderungen des Trainingsablaufes vorzunehmen. Etwaige Änderungen werden dem AG rechtzeitig mitgeteilt. Soweit der Trainingsverlauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird (Nachweispflicht liegt beim AG), berechtigen die Veränderungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Gebühren.


2. Der AN behält sich das Recht vor, Gruppenkurse abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Rückerstattungen der Teilnahmegebühren gibt es nur, falls kein Ausweichtermin gefunden werden kann.


§ 5 Bezahlweise und Vergütung


1. Für die Teilnahme an Angeboten von fallen die Kosten an, die der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Barzahlung oder nach Rechnungslegung vor Veranstaltungsbeginn begleichen muss, insofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Die Preise können auf der Website eingesehen werden oder bei AN erfragt werden.


§ 6 Rücktritt vom Training


1. Workshops oder Blockveranstaltungen: Sollte der AG nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann er einen adäquaten Ersatzteilnehmer benennen. Wird kein Ersatzteilnehmer benannt und erfolgt die Abmeldung weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Veranstaltungsentgeltes an. Erfolgt die Abmeldung zwischen zwei und vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, werden 25% des Veranstaltungsentgelts berechnet. Bei einer Abmeldung innerhalb der zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Veranstaltungspreises berechnet. Nimmt ein Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er/sie die Teilnahme während der Veranstaltung ab, bleibt er/sie zur Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Eine Rückerstattung ist dann nicht möglich. Maßgebend für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der schriftliche Zugang der Stornierung beim Veranstalter.


2. Gruppenkurse und Einzeltrainings: Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Beginn der Leistung ist der AN berechtigt, dem AG den vollen Preis der entsprechenden Leistung in Rechnung zu stellen.
Bricht der AG eine Trainingseinheit vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Verspätungen des Teilnehmers führen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Trainingseinheit.

§ 7 Haftung


1. Aus der Dienstleistungstätigkeit besteht eine Haftungsbeziehung nur zwischen dem AN und dem AG.


2. Der Besuch von Trainings und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Verletzungs- und Krankheitsrisiko. Gleiches gilt für die den AG begleitenden Personen. Die Haftung des AN ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


3. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Hund/die Hunde des AGs haftet der Selbige. Der AG ist auch während der Trainingsveranstaltungen verantwortlicher Tierhalter und -Aufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB. Kommt es (wiederholt) zu Schäden, behält sich der AN vor, den AG und seinen Hund vom Training auszuschließen.


4. Der AN übernimmt gegenüber dem Teilnehmer keinerlei Haftung für vermittelte Dienstleistungsverträge mit Dritten. Eine Haftung der AN ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


§ 8 Schlussbestimmungen

1. Die AN distanzieren sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Inhalten verlinkter Webseiten. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Eigentümer der Webseiten verantwortlich.


2. Sind einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.


3. Der Gerichtsstand ist Glaubitz, Kraupa und Umgebung.

Hundebetreuung


§ 1 Allgemeine Bestimmungen


1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Sabine Werner und ihre Kollegen werden nachfolgend im Text als AN (Auftragnehmer) bezeichnet. Die Vertragspartner werden als AG (Auftraggeber) bezeichnet.


2. Der AG muss volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer sind in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson zugelassen.


3. Bei Teilnahme an Trainingseinheiten erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Grundregeln im Training gemäß § 2 dieser AGB an.


4. Der Erfolg der Trainingsempfehlungen steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Konsequenz des Teilnehmers im Alltag sowie vom Wesen des Hundes und seinen Veranlagungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es keine Erfolgsgarantie für die im Trainingsbetrieb vermittelten Inhalte gibt.


§ 2 Pflichten des AN während des Aufenthaltes


Der AN verpflichtet sich, dem Hund des AGs während der Betreuungsdauer, ausreichend Bewegung zu gewährleisten. Der AG wird unverzüglich benachrichtigt, falls bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension

gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf

Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

Der AN ist im Besitz eines Sachkundenachweises § 11 TschG.


§ 3 Pflichten des AGs


Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den AG

vor Anreise anzugeben.

Der Verdacht auf eine Erkrankung des Hundes ist ausdrücklich vom AG bekannt zu

geben. Der AN übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.




§ 4  Aufnahmebedingungen


Ohne gültigen Impfschutz kann Ihr Hund nicht aufgenommen werden.

Tollwut

Staupe

Hepatitis

Leptospirose

Zwingerhusten

Parvovirose


Gesundheit: Der AG versichert dem AN, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten sowie von

Parasiten ist z.B. Flöhe, Läuse o.ä. Ist dies nicht der Fall kann die Hundepension vom Aufnahmevertrag zurücktreten oder

den Hund Tierärztlich behandeln lassen. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.


Läufigkeit: Die Aufnahme von läufigen Hündinnen kann nur unter Absprache erfolgen.

Sollten Sie bewusst eine Läufigkeit verschweigen haftet die Hundepension nicht bei einem ungewollten Deckakt. Die

Kosten und die Risiken für eine ungewollte Trächtigkeit trägt der Hundehalter.

Sollte die Hündin während des Aufenthaltes läufig werden kann es zum Abbruch des Aufenthaltes oder zu Mehrkosten von 5€ pro Tag kommen. Dies muss situativ entschieden werden.


Eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist Voraussetzung für den Aufenthalt. Für Schäden, die durch das

Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung.


§ 5 Gruppenhaltung

Dem AG ist bewusst, dass die Hunde, falls nicht anders abgesprochen, in der Gruppe gehalten werden. Kleine Blessuren durch Spielen oder kleine Rangeleien sind daher nicht auszuschließen.


§ 6 Tierarztkosten

Alle nötigen anfallenden Kosten durch einen Tierarzt trägt der AG, solange der AN nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

Wird der Hund ohne gültigen Impfschutz abgegeben, ist der AN dazu berechtigt die entsprechenden Impfungen bei einem Tierarzt nach zu holen. Die anfallenden Kosten trägt der AG.

Sollte das Tier so schwer erkranken, dass eine Einschläferung notwendig wird. BITTE ANKREUZEN!!

○ Liegt es im Ermessen des Tierhalters.

○ Liegt es im Ermessen des Tierarztes DR. XY.

○ Wird es ausdrücklich vom Halter abgelehnt.


§ 7 Futter

Der AG hat das Futter und etwaige Medikamente, in ausreichender Menge, mitzugeben.

Mitgebrachtes Trockenfutter bitten wir aus Hygienischen Gründen in Futtersäcken mit Zippverschluss oder in Futtertonnen mitzubringen. Bei gefrostetem Futter ist der AG verpflichtet vorher bescheid zu geben.


§ 8 Anmeldung/Stornierung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit einem entsprechendem Formular. Dadurch entsteht ein rechtlich bindender Vertrag. Sollte der AG zwischen zwei und vier Wochen vor Aufenthaltsbeginn absagen, fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages an. Bei einer Abmeldung innerhalb der zwei Wochen vor Aufenthaltsbeginn werden 100% des Rechnungsbetrages berechnet. Maßgebend für die Anzahl der Tage vor Aufenthaltsbeginnes ist der schriftliche Zugang der Stornierung beim AN.


§ 9  Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des AN beruhen.

Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt.

Gleiches gilt für gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des AN.

Die Hundepension ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung.


$ 10 Zahlung

Der Rechnungsbetrag kann in bar oder per Überweisung vor Urlaubsantritt beglichen werden.


Bei einer frühzeitigen Abholung des Tieres gibt es keine Rückerstattung des Betrages.


Falls der AG seinen Hund nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer nicht abholt, hat er die Mehrkosten in voller Höhe zu tragen und bei Abholung bar zu zahlen.



§ 11 Datenschutz

Den kompletten Datenschutz finden Sie auf meiner Homepage: www.hundsgefahrlich.de


Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass er telefonisch oder per WhatsApp vom AN kontaktiert wird.


(Version: 01.10.2022)

AGBs: Text
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