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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen


1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Sabine Werner und ihre Kollegen werden nachfolgend im Text als AN (Auftragnehmer) bezeichnet. Die Vertragspartner werden als AG (Auftraggeber) bezeichnet.


2. Der AG muss volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer sind in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson zugelassen.


3. Bei Teilnahme an Trainingseinheiten erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Grundregeln im Training gemäß § 2 dieser AGB an.


4. Der Erfolg der Trainingsempfehlungen steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Konsequenz des Teilnehmers im Alltag sowie vom Wesen des Hundes und seinen Veranlagungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es keine Erfolgsgarantie für die im Trainingsbetrieb vermittelten Inhalte gibt.


§ 2 Grundregeln im Einzel- und Gruppentraining


1. Der AG verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein am Training teilnehmender Hunde frei von ansteckenden Krankheiten/Parasiten sowie nach aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft ist. Der AG ist verpflichtet, dies beim erstmaligen Besuch eines der Angebote einen gültigen Impfausweis nachzuweisen.


2. Der AG darf nur mit gültiger Hundehalterhaftpflicht an den Angeboten von Hundsgefährlich teilnehmen.


3. Bei jeder Trainingseinheit hat der AG dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund regelmäßig und in Abhängigkeit zu Anforderungen und Wetterbedingungen Zugang zu Frischwasser bekommt.


4. Halter von -gegenüber Menschen oder anderen Tieren- beißvorfällig gewordener Hunde sind dazu verpflichtet, dies gegenüber den AN im Vorfeld der Veranstaltung anzugeben. Gleiches gilt für bekannte körperliche Beschwerden der teilnehmenden Tiere. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Hund gegenüber anderen Menschen und Tieren ausreichend abzusichern, z.B. über einen geeigneten Maulkorb. Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen.


5. Im Trainingsbetrieb ist den Anweisungen der AN Folge zu leisten. Die Hausordnung am Durchführungsort ist einzuhalten.


6. Vor dem Training sollten die teilnehmenden Hunde die Möglichkeit bekommen, sich zu lösen. Die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind selbstständig zu beseitigen.


7. Der direkte Kontakt zwischen den Hunden ist unmittelbar vor und nach der Trainingseinheit nicht gewünscht. Direkter Hundekontakt findet nur nach Absprache mit dem AN statt.


8. Tierschutzwidrige Hilfsmittel sind nicht gestattet.


§ 3 Bild-, Text- und Videodokumente


1. Ausgegebene Unterlagen und Kursinhalte dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.


2. Die Benutzung von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Trainings ist ohne vorherige Erlaubnis durch die Trainer und der anderen Teilnehmer nicht gestattet.


3. Der AG erklärt, dass er alle Rechte am im Training gefertigten Bild- und Videomaterial seines Hundes an den AN abtritt, der sie zu Öffentlichkeitszwecken nutzen kann, insofern er der AG nicht offiziell widersprochen hat. Das Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.


§ 4 Veränderungen im Trainingsablauf


1. Der AN ist berechtigt, Veränderungen des Trainingsablaufes vorzunehmen. Etwaige Änderungen werden dem AG rechtzeitig mitgeteilt. Soweit der Trainingsverlauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird (Nachweispflicht liegt beim AG), berechtigen die Veränderungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Gebühren.


2. Der AN behält sich das Recht vor, Gruppenkurse abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Rückerstattungen der Teilnahmegebühren gibt es nur, falls kein Ausweichtermin gefunden werden kann.


§ 5 Bezahlweise und Vergütung


1. Für die Teilnahme an Angeboten von fallen die Kosten an, die der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Barzahlung oder nach Rechnungslegung vor Veranstaltungsbeginn begleichen muss, insofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Die Preise können auf der Website eingesehen werden oder bei AN erfragt werden.


§ 6 Rücktritt vom Training


1. Workshops oder Blockveranstaltungen: Sollte der AG nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann er einen adäquaten Ersatzteilnehmer benennen. Wird kein Ersatzteilnehmer benannt und erfolgt die Abmeldung weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Veranstaltungsentgeltes an. Erfolgt die Abmeldung zwischen zwei und vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, werden 25% des Veranstaltungsentgelts berechnet. Bei einer Abmeldung innerhalb der zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Veranstaltungspreises berechnet. Nimmt ein Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er/sie die Teilnahme während der Veranstaltung ab, bleibt er/sie zur Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Eine Rückerstattung ist dann nicht möglich. Maßgebend für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der schriftliche Zugang der Stornierung beim Veranstalter.


2. Gruppenkurse und Einzeltrainings: Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Beginn der Leistung ist der AN berechtigt, dem AG den vollen Preis der entsprechenden Leistung in Rechnung zu stellen.
Bricht der AG eine Trainingseinheit vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Verspätungen des Teilnehmers führen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Trainingseinheit.

§ 7 Haftung


1. Aus der Dienstleistungstätigkeit besteht eine Haftungsbeziehung nur zwischen dem AN und dem AG.


2. Der Besuch von Trainings und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Verletzungs- und Krankheitsrisiko. Gleiches gilt für die den AG begleitenden Personen. Die Haftung des AN ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


3. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Hund/die Hunde des AGs haftet der Selbige. Der AG ist auch während der Trainingsveranstaltungen verantwortlicher Tierhalter und -Aufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB. Kommt es (wiederholt) zu Schäden, behält sich der AN vor, den AG und seinen Hund vom Training auszuschließen.


4. Der AN übernimmt gegenüber dem Teilnehmer keinerlei Haftung für vermittelte Dienstleistungsverträge mit Dritten. Eine Haftung der AN ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.


§ 8 Schlussbestimmungen

1. Die AN distanzieren sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Inhalten verlinkter Webseiten. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Eigentümer der Webseiten verantwortlich.


2. Sind einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.


3. Der Gerichtsstand ist Glaubitz, Kraupa und Umgebung.


(Version: 01.10.2022)

AGBs: Text
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